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Fischarten, Mindestmaße, Schonzeiten und Fangmengen

Fischart Schonzeit Mindestmaß Tägliche Fangmenge
       
Aal 01.10. - 01.03. 50 cm -----
Aland 01.04. - 31.05. 30 cm -----
Äsche 01.03. - 15.05. 30 cm -----
Bachforelle 15.10. - 31.03. 25 cm 3 Stück
Barbe 01.05. - 15.06. 38 cm -----
Gründling 15.04. - 30.06. ----- -----
Hecht 01.02. - 15.04. 50 cm 2 Stück
Karpfen 15.03. - 31.05. 45 cm 3 Stück
Regenbogenforelle 15.10. - 31.03. 25 cm 3 Stück
Rotfeder 15.03. - 31.05. 20 cm -----
Schleie 01.05. - 30.06. 25 cm 3 Stück
Seeforelle 15.10. - 31.03. 25 cm 3 Stück
Zander 15.03. - 31.05. 50 cm 1 Stück

Keiner Fangbegrenzung unterliegen:

Barsch, Brachse (Brasse/Blei), Döbel (Aitel), Giebel, Güster (Blicke), Hasel, Kaulbarsch, Rapfen, Rotaugen (Plötze), Ukelei (Laube) und Wels.
Der Fang aller anderen heimischen Fischarten ist verboten!
Ferner ist das Entnehmen von Krebsen, Muscheln oder Fischnährtieren untersagt.

Ansonsten gilt das Hessische Fischereigesetz.
Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen oder geltenden Bestimmungen gilt die Erlaubnis als widerrufen, der Erlaubnisschein kann eingezogen werden, sowie ggf. die verwendeten Angelgeräte und der Fang.